Abrechnung und Einsatz geeichter Zähler
Das MessEV sieht vor, dass für Abrechnungszwecke nur geeichte Zähler verwendet werden dürfen. In der EU gelten MID zertifizierte Zähler als geeicht. Man erkennt die MID Zertifizierung an dem in einem Rechteck eingeschlossenen ‚M‘ mit einer 2-stelligen Jahreszahl der Herstellung. Rechts neben dem Rechteck ist die Nummer der Zertifizierungsbehörde zu finden.
Eine Wallbox mit integriertem Zähler gilt in Deutschland als „Messgerät“ und muss, wenn sie zu Abrechnungszwecken genutzt werden soll, geeicht sein. Wenn Sie unsere Wallbox mit eingebautem MID zertifiziertem Zähler also zu offiziellen Abrechnungszwecken einsetzen möchten, müssen Sie die Zähler ausbauen und in dem Verteilerschrank, von dem aus Ihre Wallbox mit Strom versorgt wird, einbauen.
Es gibt also drei Szenarien:
- Sie nutzten den eingebauten Zähler nur zum Lastmanagement. Dann ist es egal, ob er MID Zertifiziert ist. Zählerstände dienen nur der Information.
- Ihr Arbeitgeber, Vermieter, etc. verlangt lediglich die Verwendung eines MID zertifizierten / geeichten Zählers. Dann können Sie den in der Wallbox eingebauten MID zertifizierten Zähler, wie geliefert, verwenden.
- Sie benötigen Zählerstände für offizielle Abrechnungen. In diesem Falle müssen Sie den Zähler aus der Wallbox in einen separaten Schaltschrank / Verteiler einbauen. Der Zähler muss für den Endverbraucher ablesbar sein.
Sie müssen also im Einzelfall entscheiden, wie in Ihrem konkreten Anwendungsfall verfahren wird. Auf Wunsch liefern wir die HEM2 / DLM Pro mit eingebautem aber auch mit extern beiliegendem Zähler.
Benötige ich eine eichrechtskonforme Wallbox?
Abrechnung von Ladevorgängen von mehreren Personen an einer Wallbox
Zur Abrechnung von Ladevorgängen unterschiedlicher Benutzer an einer Wallbox bietet der HEM2 / DLM Pro ein Transaktion-Log an, in dem die Benutzer IDs und RFIDs bzw PINs der Benutzer, samt geladener kWh in Form einer CSV Datei gespeichert werden. Diese können Sie machinell auswerten, z.B. in Excel laden. Hier bietet der HEM2 / DLM Pro (bisher) das Transaktionlog nur als Hilfsmittel an. Wenn Sie die einzelnen Ladevorgänge verschiedener Benutzer eichrechtskonform abrechnen möchten, müssen Sie eine Wallbox betreiben, die signierte Zählerstände beim Start und Stop eines Ladevorgangs ausgeben kann. Wir arbeiten derzeit daran, dass es eine entsprechende Variante der cFos Power Brain Wallbox gibt und daran, dass der HEM2 / DLM Pro diese signierten Zählerstände zu „offiziellen“ Abrechnungen vorhalten kann.
Speichern und Überprüfen von eichrechtskonformen Zählerständen
Diese Funktion erlaubt Ihnen mit dem HEM2 / DLM Pro eichrechtskonform abzurechnen – ohne dafür ein zusätzliches externes OCPP backend zu verwenden.
Einige eichrechtskonforme Wallboxen können vor und nach dem Laden einen signierten Zählerstand speichern und per OCPP übermitteln. Wenn der HEM2 / DLM Pro einen solchen Zähler-Snapshot in den OCPP Daten erkennt, speichert er diesen zusätzlich zum normalen Transaktions-Log. Er ist von der Wallbox mit einem privaten Schlüssel signiert. Um zu überprüfen, ob ein Zähler-Snapshot gültig ist, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des entsprechenden Zählers. Mittels öffentlichem Schlüssel kann der HEM2 / DLM Pro die Signatur der Zählerstände überprüfen. Alternativ können Sie auch gratis Software z.B. S.A.F.E oder Chargy zur Überprüfung verwenden. Allerdings verlassen sich (Stand Februar 2023) alle uns bekannten Lösungen darauf, dass der öffentliche Schlüssel dem Zähler-Snapshot beiliegt. Damit kann ein Angreifer eine Zählersignatur mit seinem privaten Schlüssel erstellen, seinen öffentlichen Schlüssel beilegen und die Verifikationssoftware erkennt die Manipulation nicht – eine kryptografische Pleiteerklärung!
Dieses Problem können Sie mit dem HEM2 / DLM Pro umgehen, indem Sie den öffentlichen Schlüssel zu dem Zähler in den Wallbox-Einstellungen des Charging Manager hinterlegen. Der HEM2 / DLM Pro kann diesen auch automatisch aus den OCPP Daten extrahieren, sofern vorhanden. Um sicher zu gehen, müssen Sie aber den öffentlichen Schlüssel von einer vertrauenswürdigen Stelle beziehen bzw. mit den im Charging Manager hinterlegten vergleichen. Die Bundesnetzagentur stellt von einigen Zählern den öffentlichen Schlüssel bereit. Bei manchen Zählern ist er auch aufgedruckt. Oder Sie müssen sich an den Hersteller der Wallbox bzw. des Zählers wenden.
Sobald ein öffentlicher Schlüssel in den Wallbox-Einstellungen des Charging Managers hinterlegt ist, speichert der Charging Manager Zähler-Snapshots nur noch mit diesem hinterlegten Schlüssel (dem Sie vertrauen), ab. Sie können dann die passende XML Datei passend zum Eintrag des Transaktions-Logs herunterladen und in einer Verifikationssoftware prüfen lassen. Zusätzlich zeigt der HEM2 / DLM Pro an, ob die Signatur des Zähler-Snapshots mit dem öffentlichen Schlüssel validiert werden konnte.
Sie können im Transaktions-Log die Zähler-Snapshots für alle Transaktions-Logs, für eine bestimmte Wallbox oder einer einzelnen Transaktion herunterladen. Im Geschäftskontext können Sie diese Daten (evtl. zusammen mit einer externen Verifikationssoftware) 6 Jahre aufbewahren und kommen somit den gesetzlichen Anforderungen nach.
Zu Testzwecken können Sie in den Wallbox-Einstellungen auch noch „interne Zählerstände signieren und speichern“ aktivieren. Dann signiert der HEM2 / DLM Pro die Zählerstände vor und nach einer Transaktion selbst – wie es eine eichrechtskonforme Wallbox auch tun würde. Hierbei erzeugt der Charging Manager ein Schlüsselpaar, falls noch nicht vorhanden und zeigt den öffentlichen Schlüssel dann an, so dass Sie ihn für externe Prüfsoftware verwenden können.